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   BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84   

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BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84 (https://dejure.org/1986,12014)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1986 - 6 B 194.84 (https://dejure.org/1986,12014)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1986 - 6 B 194.84 (https://dejure.org/1986,12014)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84
    Aber auch die mit der Beschwerde schließlich geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) liegt nicht vor.

    Eine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, den Kläger auf die Möglichkeit und die damit verbundenen Auswirkungen der Stellung eines Zweit-Antrages hinzuweisen, ist - entgegen der Beschwerdebegründung - der Entscheidung des beschließenden Senats vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - mit weiteren Nachweisen), daß die Rüge, die Vorinstanz habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat.
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84
    In diesen Fällen muß das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" somit auf herkömmliche Weise mit der Modifizierung durch die Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 KDVG (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - ) gewinnen.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 B 137.84

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Kostenentscheidung - Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84
    Die Anwendung des neuen Rechts wäre für den Kläger nur dann in Betracht gekommen, wenn er seinen alten Antrag zurückgenommen und aufgrund eines nach dem Inkrafttreten des KDVG gestellten Antrages die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrt hätte (§ 22 KDVG); durch die Rücknahme des alten Antrages während des gerichtlichen Verfahrens hätte sich der Kläger allerdings der Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits ausgesetzt (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1984 - BVerwG 6 B 137.84 - ).
  • BVerwG, 22.07.1985 - 6 B 201.84

    Zulässigkeit einer Gleichstellung von Grundwehrdienst im Frieden und dem Töten im

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84
    Angesichts dieser Rechtslage brauchte sich das Verwaltungsgericht nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die vom Kläger bekundete Bereitschaft zur Ableistung eines verlängerten Zivildienstes als Indiz gewertet werden könnte, das für die Überzeugungsbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 KDVG heranzuziehen wäre (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1985 - BVerwG 6 B 201.84 -).
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